Wussten Sie, dass im Handelsregister sensible Daten über Ihr Unternehmen und auch persönliche Daten abrufbar sein könnten? Hierzu gehören Geburtsdaten von Gesellschaftern, Geschäftsführern etc., Privatadressen, sogar Originalunterschriften.

Tatsächlich sind die Daten schon seit Jahren abrufbar – insofern dürfte es uns gar nicht erschrecken. Früher war der Abruf aber nicht kostenlos möglich und auch nur nach Registrierung. Laut der NRW-Datenschutzbeauftragten müssen personenbezogene Daten aus dem Register „für jedermann abrufbar sein, um der Transparenz im Rechtsverkehr zu dienen“, daher sei es gesetzlich vorgeschrieben.

Doch Mitte 2022 gab es eine Änderung: Das Registerportal ist jetzt kostenfrei und ohne Registrierung zugänglich, d.h. es ist viel leichter geworden (und wohl auch nicht nachverfolgbar), zum Beispiel Unterschriften oder Privatadressen abzugreifen. Leider wurden tatsächlich schon erste Missbrauchsfälle registriert.

Nach einer Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten durch unseren Schwesterverband AIW – schließlich kann es nicht sein, dass im Handelsregister schützenswerte Daten abrufbar sind – gab es eine überraschend positive Antwort: Die Beauftragte selbst teilt unsere Einschätzung, dass sich dadurch „die Reichweite der abrufbaren Daten bzw. die Zahl der Personen, die faktisch auf das Portal zugreift, deutlich erhöht haben“ sollte. Sie weist sogar explizit darauf hin: „Es ist für mich gut nachvollziehbar, dass Sie sich um den Missbrauch Ihrer Daten sorgen. Auch nach unserer Einschätzung ist diese Sorge wegen der nunmehr sehr leichten Zugänglichkeit der Daten ernst zu nehmen.“

Die AIW-Beschwerde wurde stellvertretend auch für unsere AAN und die Wirtschaftsvereinigung WVS eingereicht. Wir wollen damit das Gewicht erhöhen, um deutlich zu machen: Selbstverständlich ist Datenschutz in Deutschland wichtig, aber während etwa für ein Foto im Kindergarten Datenschutzerklärungen auszufüllen sind oder die Liste mit Geburtstagen im Verein schon gegen das Datenschutzgesetz verstößt, wirkt es aktuell so, als ob die Daten von Unternehmerinnen und Unternehmern offensichtlich weniger wert sind. Danke an Andreas Brill vom AIW für diese Initiative!

Was müssen Sie nun tun?

Prüfen Sie, ob auch von Ihnen persönliche Daten im Handelsregister öffentlich zugänglich sind! Sie sollten im eigenen Interesse die beim Registergericht hinterlegten Unterlagen einsehen. Wenn keine gespeichert sind, ist dies natürlich eine gute Nachricht. Aber falls doch, so haben Sie einen – vom Bundesjustizministerium vorbereiteten – Anspruch, die Dokumente austauschen zu lassen. Zwar sind für die Handelsregister die Justizministerien der Länder zuständig, aber es ist davon auszugehen, dass diese Anweisung des Bundesjustizministeriums zeitnah umgesetzt wird.

Wir schließen uns der Empfehlung von Andreas Brill an: „Beauftragen Sie Ihren Notar, die kritischen Dokumente gegen neutralisierte Dokumente auszutauschen. Danach sollte allerdings noch einmal geprüft werden, ob die alten Dokumente damit wirklich nicht mehr einsehbar sind. Leider bleiben damit wieder einmal Kosten und Aufwand bei den Unternehmen hängen.“

Bitte unterstützen Sie uns, zum Beispiel indem Sie mit Ihren Landtagsabgeordneten und weiteren politischen Entscheidungsträgern über diese Problematik sprechen. Und vor allem: Prüfen Sie, welche Daten über Sie im Handelsregister abrufbar sind, und lassen Sie die Dokumente gegebenenfalls austauschen.

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